Versteigerungstermin: am 14.01.2026 um 11:00 Uhr | |
| Geschäftszeichen: | 5 K 42/22 |
| Grundstücksart: | Mehrfamilienhaus |
| Objekt / Lage: | Sutumerfeldstr. 23 , 45899 Gelsenkirchen |
| Versteigerungsort: | Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 202 |
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| Zuständigkeit: | Amtsgericht Gelsenkirchen Overwegstraße 35 45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 1791-0 Fax: 0209 1791-188 |
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Mehrfamilienhaus: Sutumerfeldstr. 23, 45899 Gelsenkirchen, Beckhausen
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Mittwoch, 14. Januar 2026, 11:00 Uhr
im Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 202 das Objekt Mehrfamilienhaus: Sutumerfeldstr. 23, 45899 Gelsenkirchen, Beckhausen eingetragen im Grundbuch von Buer Blatt 4997.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Grundstück, bebaut mit einem Mehrfamilienhaus (7 WE), Baujahr (Wiederaufbau): 1949/fiktives Baujahr: 1970, gesamt ca. 351 m² Wfl.. Die jeweils zwei Wohnungen im 1.OG und im 2.OG wurden anscheinend zusammengelegt. Eine Innenbesichtigung wurde dem Sachverständigen nicht ermöglicht. Zum Zeitpunkt der Inbesitznahme in der (zeitlich nach Gutachtenerstellung angeordneten) Zwangsverwaltung waren 4 Einheiten vermietet. Nach aktuellen Erkenntnissen sind bauordnungsrechtliche Verfahren anhängig, wonach a. nicht genehmigte bauliche Veränderungen an drei Wohnungen festgestellt wurden (1. OG, 2. OG, DG). Insoweit wurde eine Nutzungsuntersagung (Bescheid der Stadt Gelsenkirchen vom 23.05.2025) ausgesprochen! b. eine Nutzungsuntersagung der Hoffläche als Abstellfläche für Kraftfahrzeuge durch die Stadt Gelsenkirchen (Bescheid vom 31.07.2024) angeordnet wurde. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird dringend angeraten!
In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte bzw. 70 Prozent des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Die Wertmindestgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) gelten daher nicht mehr.
ermittelter Verkehrswert in EURO:
272.000,00 €
Externe Links:
Exposee: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=369017&zvg_id=165503
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=369016&zvg_id=165503
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=369015&zvg_id=165503
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=369014&zvg_id=165503
Exposee: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=369019&zvg_id=165503
Foto: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=369018&zvg_id=165503
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