Liebe Leser, sicherlich sind auch Sie von der Coronakrise betroffen, wie wir alle. Für die Beteiligten eines laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens kommt diese Krise noch hinzu. Sie stellen sich die Frage, welche Auswirkungen dies alles nun auf das Zwangsversteigerungsverfahren hat.
Ein kleiner Überblick dazu:
Das wichtigste Vorweg- Gerichtsverfahren laufen trotz der Coronakrise weiter. Auch wenn die Gerichte den Publikumsverkehr massiv eingeschränkt haben, so hat diese Sch ...mehr |
Leitsatz: Eine bei der Abwägung nach § 765a ZPO zu berücksichtigende mit den guten Sitten unvereinbare Härte liegt auch vor, wenn der Schuldner an einer Erkrankung leidet und die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands und als deren Folge eine Gefahr für sein Leben oder schwerwiegende gesundheitliche Risiken erwarten lässt. Dass eine solche Verschlechterung des Gesundheitszustands auch durch andere Umstände ausgelöst werden könnte, ändert d ...mehr |
Es kommt in der Praxis häufig vor, dass bei Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung aus einer Sicherungsgrundschuld seitens eines Gläubigers der Rechtspfleger diesen Antrag ablehnt, mit dem Hinweis, dass das Vollstreckungsgericht eine Anordnung der Zwangsversteigerung nicht vorzunehmen vermag, da eine Kündigung und Fälligstellung der Sicherungsgrundschuld nicht nachgewiesen sei. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Schuldner in der notariellen Urkunde für die Zahlung der Grundschuldsumme die pe ...mehr |
Es ist gängige Praxis in Versteigerungsverfahren, dass Gläubigervertreter in einem Versteigerungstermin, ohne Darlegung eines Grundes, einen Antrag auf Zuschlagsaussetzung und auf Anberaumung eines gesonderten Zuschlagsverkündungstermins stellen, um sich z.B. intern die "Genehmigung" für eine gewisse Gebotshöhe zur Zuschlagserteilung einzuholen o.ä.. Diesen Anträgen ist in der Regel seitens der Vollstreckungsgerichte "ohne wenn und aber" gefolgt worden. Dies wird sich nun ändern. Der BGH sieht d ...mehr |
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