Einfamilienhaus: Alicenstraße 4, 68519 Viernheim
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Donnerstag, 26. März 2026, 13:30 Uhr
im AG Lampertheim, Bürstädter Str. 1, Geb. A, Saal 10 das Objekt Einfamilienhaus: Alicenstraße 4, 68519 Viernheim eingetragen im Grundbuch von von Viernheim Blatt 19343.
Das im Grundbuch von Viernheim Blatt 19343 eingetragene Grundstück Lfd.Nr.
Gemarkung
Flur
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage
Größe m²
1
Viernheim
1
85/30
Gebäude- und Freifläche, Alicenstraße 4
250
Objektbeschreibung: Einfamilienhaus Detaillierte Objektbeschreibung:Altes Einfamilienwohnhaus als Siedlungshaustyp (1 1/2 geschossig) mit Flachdach-Anbau (2 Abstellräume; erhebliche Feuchteschäden, Stahldeckenträger mit erhebl. Korrisionsersch. und partiell. Wandrißbildung; teilunterkellert; alter Gewölbekeller mit Schad- u. Feuchtestellen; Kellertreppe: Einf. Holzdeckel im Boden des EG-Bads als sehr steile Kellerstiege, statisch zu verstärken; EG 3-Zimmer, Küche (mit Schimmelpilzbildung), Diele, Bad mit Heiztherme (gasbefeuerte Warmwasserzentralheizung); DG Flur, 3-Zimmer, Bad; tlw. gefangene Räume bzw. Durchgangszimmer; Spitzboden mit altem Holzdachstuhl; Massivbauweise; mangelnde Wärmeisolierung; kein Energieausweis; Satteldach; Baujahr nicht exakt bekannt, alte Bausubstanz; Wohn-/Nutzflächen: insgesamt ca 155,28 qm; Eigennutzung; EG und DG sind nicht in sich abgeschloßene Wohneinheiten; Baulasteneintrag deckungsgleich mit Grunddienstbarkeiten; der Hof muß als Zufahrt für das Hinterliegergrundstück freigehalten werden.
ermittelter Verkehrswert in EURO:
285.000,00 Jeder Bieter muss sich im Versteigerungstermin durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen, ggf. eine Vollmacht in öffentlich oder öffentlich beglaubigter Urkunde vorlegen und die steuerliche Identifikationsnummer angeben können. Mit der sofortigen Leistung von in der Regel 10% des festgesetzten Verkehrswertes als Sicherheit im Termin muss gerechnet werden. Sicherheitsleistung mittels Bargeld ist ausgeschlossen.Bei Geboten verheirateter ausländischer Staatsangehöriger kann es sich empfehlen in Ausfertigung die Urkunde mit der Rechtswahl, einen Ehevertrag oder sonstigen geeigneten Nachweis zum bestehenden Güterrecht dem Gericht bei Abgabe des Gebotes nachzuweisen, um einer Zurückweisung des Gebots wegen unrichtigem Erwerbsverhältnis aufgrund güterrechtlicher Besonderheiten zu begegnen.
Externe Links:
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=132246&zvg_id=54548
Exposee: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=132245&zvg_id=54548
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=132244&zvg_id=54548
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