Geschäftszeichen: | 71 K 5/23 |
Grundstücksart: | Einfamilienhaus, sonstiges |
Objekt / Lage: | Frankensteinstr. 60, 68642 Buerstadt |
Versteigerungsort: | AG Lampertheim, Bürstädter Str. 1, Geb. A, Saal 10 |
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Zuständigkeit: | Amtsgericht Lampertheim Bürstädter Straße 1 68623 Lampertheim
Tel.: 06206 1808-0 Fax: 06206 1808-43 |
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Einfamilienhaus, Sonstiges: Frankensteinstr. 60, 68642 Bürstadt, Bobstadt
Versteigert wird (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) am
Freitag, 25. April 2025, 10:00 Uhr
im AG Lampertheim, Bürstädter Str. 1, Geb. A, Saal 10 das Objekt Einfamilienhaus, Sonstiges: Frankensteinstr. 60, 68642 Bürstadt, Bobstadt eingetragen im Grundbuch von von Bobstadt Blatt 1300.
Das im Grundbuch von Bobstadt Blatt 1300 eingetragene Grundstück Lfd.Nr.
Gemarkung
Flur
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage
Größe m²
1
Bobstadt
1
46
Hof- und Gebäudefläche, Frankensteinstraße 60
610
Objektbeschreibung gemäß Gutachten vom 15.11.2023 bebaut mit Einfamilienhaus und Nebengebäuden; Hauptgebäude (Hinterhaus) eigengenutzt/Nebengebäude (Vorderhaus) vermietet Haupthaus: KG: Kellerraum unter Hauptgebäude: ca. 29,94 qm Nutzfläche, Kellerraum unter Garage (6,6 qm Nutzfläche) EG: Wohnfläche: ca. 96 qm, 2 ZKB, Flur, Abstellraum (von außen zugänglich): 18,30 qm Nutzfläche, Garage: 16,09 qm Nutzfläche OG: Wohnfläche: ca. 96 qm, 4 Zimmer, Badezimmer, 2 Flure; auf Grundrissplan eingezeichneter Balkon ist nicht vorhanden DG: nicht ausgebaut/nicht ausbaufähig, lichte Höhe ca. 1,60m, eingeschränkt nutzbar. Baulicher Zustand befriedigend bis normal; Reparatur-/Unterhaltungsstau; allgemeiner Renovierungsbedarf Nebengebäude: Garage: Nutzfläche: ca. 16 qm Vorderhaus: Wohnfläche: ca. 90 qm, Baujahr unbekannt
ermittelter Verkehrswert in EURO:
425.000,00 Jeder Bieter muss sich im Versteigerungstermin durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen, ggf. eine Vollmacht in öffentlich oder öffentlich beglaubigter Urkunde vorlegen und die steuerliche Identifikationsnummer angeben können. Mit der sofortigen Leistung von in der Regel 10% des festgesetzten Verkehrswertes als Sicherheit im Termin muss gerechnet werden. Sicherheitsleistung mittels Bargeld ist ausgeschlossen.
Externe Links:
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=128121&zvg_id=53230
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=128122&zvg_id=53230
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