Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück, Sonstiges: St.-Konrad-Str. 6, 97616 Bad Neustadt/Saale
Versteigert wird (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) am
Montag, 26. Mai 2025, 10:00 Uhr
im Sitzungssaal 701 des Amtsgerichtes Schweinfurt, Jägersbrunnen 6 das Objekt Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück, Sonstiges: St.-Konrad-Str. 6, 97616 Bad Neustadt/Saale eingetragen im Grundbuch von Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Neustadt a.d. Saale von Bad Neustadt a.d. Saale Blatt 6459, 4885, 4983, 4441 .
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Neustadt a.d. Saale von Bad Neustadt a.d. Saale lfd.Nr.
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Blatt
1
Bad Neustadt a.d. Saale
2617
Landwirtschaftsfläche
Nähe St.-Konrad-Pl.
0,0171
6459
2
Bad Neustadt a.d. Saale
2616
Landwirtschaftsfläche
Am St.-Konradplatz
0,0280
4983
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Neustadt a.d. Saale von Bad Neustadt a.d. Saale1/4 Abt. I 1a (nun 3.2, 3.3, 5.1 und 5.2) an lfd.Nr.
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Blatt
3
Bad Neustadt a.d. Saale
2614
Gebäude- und Freifläche
St.-Konrad-Straße 6
0,0845
4441
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Neustadt a.d. Saale von Bad Neustadt a.d. Saale1/4 Abt. I 1b (nun 4.1 und 4.2) anlfd.Nr.
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Blatt
5
Bad Neustadt a.d. Saale
2614
Gebäude- und Freifläche
St.-Konrad-Straße 6
0,0845
4441
Lfd. Nr. 1Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Laut Gutachten: Flurstück mit einer Fläche von 171 m² welches innerhalb des Bebauungsplanes liegt, jedoch nicht bebaubar ist. Flurstück 2617 wird als Hinterland eingestuft. Die Entfernung zur straßenseitigen Zufahrt des Vorderlandgrundstückes 2614 beträgt ca. 58 m.; Lfd. Nr. 2Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Laut Gutachten: Aus dem Bebauungsplan „Gartenstadt Ost“ geht hervor, dass das Grundstück 2616 innerhalb des Bebauungsplanes liegt, jedoch nicht bebaubar ist. Die Entfernung des Hinterlandes zur straßenseitigen Zufahrt des Vorderlandes beträgt beim Flurstück 2616 i.M. ca. 70 m. Lfd. Nr. 3Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Lt. Gutachten handelt es sich um 1/4 Anteil an dem voll unterkellertem Wohnhaus in Hangbebauung mit einem Bestandsbau (Baujahr ca. 1939), der ca. im Jahr 1979/1980 aufgestockt und an der nördlichen Gebäudeflanke erweitert wurde. Doppelgarage im Zuge der Wohnhausumbau-/ u. Aufstockungsmaßnahme in der Zeit um 1979. Die Doppelgarage ist in massiver Bauweise hergestellt und liegt ca. auf dem Niveau des Erdgeschosses, ist vom Wohnhaus direkt zugänglich und nicht unterkellert. Die massiv ausgeführte Kellergarage ist über eine Zufahrtsrampe von der Südseite des Flurstücks 2614 befahrbar.; Lfd. Nr. 5Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Lt. Gutachten handelt es sich um 1/4 Anteil an dem voll unterkellertem Wohnhaus in Hangbebauung mit einem Bestandsbau (Baujahr ca. 1939), der ca. im Jahr 1979/1980 aufgestockt und an der nördlichen Gebäudeflanke erweitert wurde. Doppelgarage im Zuge der Wohnhausumbau-/ u. Aufstockungsmaßnahme in der Zeit um 1979. Die Doppelgarage ist in massiver Bauweise hergestellt und liegt ca. auf dem Niveau des Erdgeschosses, ist vom Wohnhaus direkt zugänglich und nicht unterkellert. Die massiv ausgeführte Kellergarage ist über eine Zufahrtsrampe von der Südseite des Flurstücks 2614 befahrbar.;
ermittelter Verkehrswert in EURO:
Lfd. Nr. 1Verkehrswert: 12.000,00 €Lfd. Nr. 2 Verkehrswert:
6.500,00 €
Lfd. Nr. 3 Verkehrswert:
97.000,00 €
Lfd. Nr. 5 Verkehrswert:
97.000,00 €
Externe Links:
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=by&file_id=117619&zvg_id=46682
Foto: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=by&file_id=117620&zvg_id=46682
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=by&file_id=117618&zvg_id=46682
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