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Versteigerungstermin:am 28.01.2025 um 11:00 Uhr
Geschäftszeichen:5 K 9/23
Grundstücksart:Einfamilienhaus
Objekt / Lage:Auf der Wallme 28, 59955 Winterberg
Versteigerungsort:Amtsgericht Medebach, Marktstraße 2, 59964 Medebach, 1. Stockwerk, Saal 15
Zuständigkeit:Amtsgericht Medebach
Marktstraße 2
59964 Medebach

Tel.: 02982 9217-0
Fax: 02982 9217-33

Einfamilienhaus: Auf der Wallme 28, 59955 Winterberg

Versteigert wird (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft)
am Dienstag, 28. Januar 2025, 11:00 Uhr
im Amtsgericht Medebach, Marktstraße 2, 59964 Medebach, 1. Stockwerk, Saal 15
das Objekt Einfamilienhaus: Auf der Wallme 28, 59955 Winterberg
eingetragen im Grundbuch von Winterberg Blatt 1928.


Laut Wertgutachten handelt es sich um ein ca. 1948 errichtetes Einfamilienhaus, welches sich auf einem 476 qm großen Grundstück am südwestlichen Ortsrand von Winterberg befindet. Das ältere, weitestgehend modernisierte Gebäude ist vollständig unterkellert, umfasst ein ausgebautes Erd- und Dachgeschoss und einen ausgebauten Spitzboden. Der Zugang zum Spitzboden ist stark eingeschränkt, sodass auf Grund des vermutlich fehlenden Rettungsweges, dieser bei der Berechnung der Wohnfläche nicht hinzugezogen werden kann. In den letzten Jahrzehnten fand eine nahezu umfassende Modernisierung des Wohnhauses statt. Die Wohnfläche beläuft sich damit insgesamt auf ca. 150 qm. Dem Grundstück steht nur eine kleine Gartenfläche um das Gebäude zur Verfügung. Die angrenzende Grünfläche wurde bislang mit dem benachbarten Grundstück nach Absprache mitgenutzt. Eine Baulast auf der Zufahrt ist vorhanden. Auf dem Grundstück befindet sich zudem eine Doppelgarage.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 26.09.2023 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf 285.000,00€ festgesetzt.
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.


ermittelter Verkehrswert in EURO: 285.000,00 €


Externe Links:

Gutachten: 
http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=360663&zvg_id=162939

Exposee: 
http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=360662&zvg_id=162939

amtliche Bekanntmachung: 
http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=360661&zvg_id=162939



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