Geschäftszeichen: | 31 K 43/22 |
Grundstücksart: | Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus |
Objekt / Lage: | Gerhart-Hauptmann-Weg 13 A, 58313 Herdecke |
Versteigerungsort: | Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42 - 44, 58097 Hagen, I. Obergeschoß, Saal 143 |
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Zuständigkeit: | Amtsgericht Hagen Heinitzstraße 42/44 58097 Hagen
Tel.: 02331 985-0 Fax: 02331 985-578 |
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Zweifamilienhaus, (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung): Gerhart-Hauptmann-Weg 13 A, 58313 Herdecke
Versteigert wird (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) am
Freitag, 07. Juni 2024, 09:00 Uhr
im Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42 - 44, 58097 Hagen, I. Obergeschoß, Saal 143 das Objekt Zweifamilienhaus, (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung): Gerhart-Hauptmann-Weg 13 A, 58313 Herdecke eingetragen im Grundbuch von Herdecke Blatt 1422.
Laut Wertgutachten Das Flurstück 705 ist bebaut mit einem 1 1/2 geschossigen Einfamilienhaus mit einer in das Untergeschoss integrierten Einliegerwohnung und Garage in Massivbauweise; Wohnfläche Erdgeschoss ca. 115m², Untergeschoss/Einliegerwohnung ca. 51m², im Dachboden befinden sich ausgebaute Flächen, die mit einer Wohnfläche von ca. 79m² vergleichbar sind, laut Bauakte ist der Ausbau ungenehmigt; Urbaujahr 1970, Garage wahrscheinlich 1971; das Objekt ist von der Bausubstanz vernachlässigt worden; sämtliche Bodenbeläge, Wände und Einrichtungsgegenstände sind überarbeitungsbedürftig. Der Sachverständige konnte nur relativ oberflächlich eine Besichtigung durchführen. Es könnten noch Kosten für eine Entrümpelung des Objekts anfallen.
Das Flurstück 760 dient der Erschließung des Flurstücks 705. Es wurde ein Sondersachverständiger mit der Feststellung des im Objekt vorhandenen Schimmelbefalls und den Fragen nach dessen Behebung, den dafür entstehenden Kosten und der Gefährdung oder Schädigung der Gesundheit durch diesen beauftragt. Das Ergebnis ist in den festgesetzten Verkehrswert eingeflossen. Auch dieser Sachverständige konnte nur einen Teil des Gebäudes betreten. Akute Durchfeuchtungen wurden nicht festgestellt; im Objekt liegt ein so großer Schimmelbefall vor; dass ein vollständiger Rückbau der relevant mit Schimmelpilzen belasteten Bauteile aus sachverständiger Sicht erforderlich ist.
Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf: BV lfd. Nr. 1: 477.300.- € BV lfd. Nr. 4: 43.200.- € insgesamt: 520.500.- € festgesetzt.
ermittelter Verkehrswert in EURO:
insgesamt 520.500,00 €
Externe Links:
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=354839&zvg_id=160956
Exposee: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=354840&zvg_id=160956
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=354841&zvg_id=160956
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=354842&zvg_id=160956
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