Lärmschutzwall, unbebautes Grundstück: Nähe Moschendorfer Straße, 95032 Hof
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Dienstag, 18. Februar 2025, 13:00 Uhr
im Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012 das Objekt Lärmschutzwall, unbebautes Grundstück: Nähe Moschendorfer Straße, 95032 Hof eingetragen im Grundbuch von Amtsgericht Hof von Moschendorf, Blatt 6505.
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Moschendorflfd.Nr.
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Blatt
1
Moschendorf
296/21
Schutzfläche
Nähe Moschendorfer Straße
0,2335
6505
2
Moschendorf
296/20
Gebäude- und Freifläche
Nähe Moschendorfer Straße
1,1795
6505
Lfd. Nr. 1Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Lärmschutzwall; Lfd. Nr. 2Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Unbebautes Grundstück; Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
ermittelter Verkehrswert in EURO:
Lfd. Nr. 1: 7.500,00 €Lfd. Nr. 2: 74.500,00 €
Externe Links:
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=by&file_id=115232&zvg_id=46001
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