Ackerland: Erhardsholz, 95194 Regnitzlosau, Nentschau
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Montag, 12. Mai 2025, 10:00 Uhr
im Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012 das Objekt Ackerland: Erhardsholz, 95194 Regnitzlosau, Nentschau eingetragen im Grundbuch von Amtsgericht Hof von Nentschau, Blatt 503.
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von NentschauGemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Blatt
Nentschau
115
Landwirtschaftsfläche
Erhardsholz
21,0088
503
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Ackerland; Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de Der Versteigerungsvermerk ist am 18.11.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
ermittelter Verkehrswert in EURO:
628.000,00 €
Externe Links:
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=by&file_id=117230&zvg_id=46572
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