Geschäftszeichen: | 52 K 11/23 |
Grundstücksart: | Eigentumswohnung |
Objekt / Lage: | Bahnhofstrasse 44, 46 |
Versteigerungsort: | Amtsgericht Warburg, Hauptgebäude, Puhlplatz 1, 34414 Warburg, Etage 1, Sitzungssaal 24 |
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Zuständigkeit: | Amtsgericht Warburg Puhlplatz 1 34414 Warburg
Tel.: 05641 7881-0 Fax: 05641 3583 |
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Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), 10 x Eigentumswohnungen: Bahnhofstraße 44, 46, 34414 Warburg
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Freitag, 26. September 2025, 09:00 Uhr
im Amtsgericht Warburg, Hauptgebäude, Puhlplatz 1, 34414 Warburg, Etage 1, Sitzungssaal 24 das Objekt Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), 10 x Eigentumswohnungen: Bahnhofstraße 44, 46, 34414 Warburg eingetragen im Grundbuch von Warburg Blatt 6610, Warburg Blatt 6611, Warburg Blatt 6612, Warburg Blatt 6613, Warburg Blatt 6614, Warburg Blatt 6615, Warburg Blatt 6616, Warburg Blatt 6617, Warburg Blatt 6618, Warburg Blatt 6619.
Laut Wertgutachten ist das Grundstück bebaut mit einem Mehrfamilienhaus (2-geschossiges Gebäude) mit ausgebautem Satteldach und geringfügiger Unterkellerung, aufgeteilt in zehn Eigentumswohnungen. Es besteht aus Mauerwerks- und Fachwerkbauweise. Das Ur-Baujahr wurde geschätzt um 1880, übliche Modernisierungen erfolgten an Dach, Fassaden, Haustechnik vermutl. in den 1950/70/(90er) Jahren. Es bestehen an allen Wohnungen ebenso wie am gesamten Gemeinschaftseigentum des Gebäudes mehr oder weniger gravierende Bauschäden und Mängel bzw. umfassender Sanierungsstau; das Wohnhaus ist technisch und wirtschaftlich überaltert. Die Wohnungen Nr. 3 und Nr. 10 machen dabei einen besseren Eindruck als der Rest der Einheiten, die Wohnungen im DG sowie die geplanten Nebenräume im Dachboden zeigen i. A. den schlechtesten Zustand. Der Zustand entspricht im Durchschnitt einem „schlechteren“ Rohbau und erfordert eine komplette Kernsanierung. Es besteht darüber hinaus eine Abstandsflächen-/ Freihaltungs-Baulast für eine Fläche von 10 m x 3 m. Die Wohnung Nr. 10 im EG und der Keller konnten nicht betreten werden. Die aufstehende Bebauung hält dreiseitig die heute notwendigen Grenzabstände nicht ein.
Eine Verwalterzustimmung ist nicht erforderlich.
ermittelter Verkehrswert in EURO:
107.000,00 €
Externe Links:
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=366600&zvg_id=164760
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=366652&zvg_id=164760
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