| Geschäftszeichen: | 653 K 39/24 |
| Grundstücksart: | sonstiges |
| Objekt / Lage: | Franz-Wieder-Strasse 7 , 47226 Duisburg |
| Versteigerungsort: | Amtsgericht Duisburg, Hauptgebäude, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Etage E, Sitzungssaal 74 |
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| Zuständigkeit: | Amtsgericht Duisburg König-Heinrich-Platz 1 47051 Duisburg
Tel.: 0203 9928-0 Fax: 0203 9928-441 |
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kernsanierungsbedürftigen Doppelhaushälfte nebst angrenzendem (ehemaligen) Stall: Franz-Wieder-Straße 7, 47226 Duisburg, Rheinhausen-Hochemmerich
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Montag, 30. November 2026, 11:00 Uhr
im Amtsgericht Duisburg, Hauptgebäude, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Etage E, Sitzungssaal 74 das Objekt kernsanierungsbedürftigen Doppelhaushälfte nebst angrenzendem (ehemaligen) Stall: Franz-Wieder-Straße 7, 47226 Duisburg, Rheinhausen-Hochemmerich eingetragen im Grundbuch von Rheinhausen Blatt 6259.
Der zur Bewertung anstehende Grundbesitz befindet sich im Duisburger Stadtbezirk „Rheinhausen“, Stadtteil „Hochemmerich“ und besteht aus dem Wohnhausgrundstück mit der katastertechnischen Bezeichnung „Gemarkung Rheinhausen, Flur 6, Flurstück 920“. Er ist rechteckig zugeschnitten, weist eine Größe von 205 m² auf und ist mit einem Wohngebäude als Doppelhaushälfte nebst angrenzendem (ehemaligen) Stall (jetzt Badezimmer) bebaut. Zudem ist das zur Bewertung anstehende Grundstück Bestandteil der Siedlung „Margarethensiedlung“, einer historischen Werkssiedlung, die ab 1903 errichtet und bis 1928 in vier Bauabschnitten erweitert wurde. Das Wohngebäude wurde im Jahr 1913 als Doppelhaushälfte mit einem angrenzenden Stallgebäude in konventioneller Massivbauweise errichtet, ist teilweise unterkellert und orientierte sich in seiner ursprünglichen Konzeption vollständig an den zum Erstellungszeitpunkt vorherrschenden wohn- und wirtschaftlichen Anforderungen. Entsprechend den Feststellungen der durchgeführten Ortsbesichtigung vom 06. Mai 2025 befindet sich der vorhandene Gebäudebestand in einem äußerst maroden und desolaten Zustand, der eine Nutzung in der bestehenden Form ausschließt. Es wurden umfangreiche Mängel und Schäden festgestellt, darunter unbrauchbare Ausbaugewerke wie Wand-, Boden- und Deckenbeläge sowie Türen und Fenster. Hinzu kommen eine technische Überalterung der gesamten Ausstattung sowie ein unzureichender Wärme-, Schall- und Brandschutz. Ein zentrales Heizsystem ist nicht vorhanden und hinsichtlich der sanitären Einrichtungen lässt sich aufgrund des Gesamteindrucks ebenfalls von einer fehlenden Funktionsfähigkeit ausgehen. Diese Faktoren führen insgesamt dazu, dass eine erneute Nutzungsaufnahme der leerstehenden Bausubstanz im gegenwärtigen Zustand ausgeschlossen werden muss. Da das Gebäude jedoch unter Denkmalschutz steht und ein vollständiger Rückbau nicht genehmigungsfähig ist, besteht ein erheblicher Instandsetzungs- und Modernisierungszwang (Kernsanierung), welcher mit hohen Investitionskosten einhergeht. Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Rückbau des Bestandes nicht genehmigungsfähig ist, was für eine erneute Nutzungsaufnahme eine umfassende Kernsanierung unter Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Belange zwingend erforderlich macht.
Auf Grund der Datenschutzbestimmungen kann derzeit eine Bekanntgabe der betreibenden Gläubiger nicht erfolgen. Dies geht nur mit vorheriger Zustimmung der Gläubiger. Diese Zustimmung liegt hier nicht vor.
Kontoverbindung Sicherheitsleistung: ZZJ Hamm IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16 LB Hessen-Thüringen, Verwendungszweck: AG Duisburg, Geschäftszeichen, Sicherheit, Datum der Versteigerung
ermittelter Verkehrswert in EURO:
46.000,00 €
Externe Links:
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=370434&zvg_id=165949
Exposee: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=370435&zvg_id=165949
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=370433&zvg_id=165949
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