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Versteigerungstermin:am 13.11.2026 um 09:00 Uhr
Geschäftszeichen:9 K 13/25
Grundstücksart:Zweifamilienhaus, unbebautes Grundstück
Objekt / Lage:Ottostrasse 30 u.a. , 46399 Bocholt
Versteigerungsort:Amtsgericht Bocholt, Hauptgebäude, Benölkenplatz 2, 46399 Bocholt, Etage 1, Sitzungssaal 109
Zuständigkeit:Amtsgericht Bocholt
Benölkenplatz 2
46399 Bocholt

Tel.: 02871 295-0
Fax: 02871 295-1000

unbebautes Grundstück, Zweifamilienhaus: Ottostraße 30 u.a., 46399 Bocholt

Versteigert wird (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft)
am Freitag, 13. November 2026, 09:00 Uhr
im Amtsgericht Bocholt, Hauptgebäude, Benölkenplatz 2, 46399 Bocholt, Etage 1, Sitzungssaal 109
das Objekt unbebautes Grundstück, Zweifamilienhaus: Ottostraße 30 u.a., 46399 Bocholt
eingetragen im Grundbuch von Bocholt Blatt 5177, Bocholt Blatt 5177.


Laut Wertgutachten (Stichtag 08.01.2026) handelt es sich bei dem Flurstück Nr. 488 um ein mit einem freistehenden Zweifamilienhaus bebautes Grundstück. Das Haus ist zweigeschossig und unterkellert, das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Wohnfläche ca. 118 m², Baujahr 1958. Der Zustand ist weitestgehend altersgerecht, es besteht allgemeiner Renovierungsbedarf. Das Flurstück Nr. 1419 ist unbebaut, wird aktuell als Garten genutzt.

Der Gesamt-Verkehrswert (290.000,00 €) entspricht nicht der Summe bei Addition der Einzelwerte der Flurstücke. Jedoch ergibt sich bei Gesamtbetrachtung der Flurstücke ein insgesamt höherer Verkehrswert, da insbesondere das Flurstück 1419 als unbebautes Hinterland-Gartengrundstück wertmäßig eine Aufwertung erfährt, wenn es gemeinsam mit dem Hausgrundstück betrachtet wird.

ermittelter Verkehrswert in EURO: 290.000,00 €


Externe Links:

Gutachten: 
http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=377551&zvg_id=168136

amtliche Bekanntmachung: 
http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=377550&zvg_id=168136



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