Stadt- bzw. Einfamilienhaus; unbebautes Grundstück: u. a. Untere Bergstraße 8, 95100 Selb
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Dienstag, 11. März 2025, 08:30 Uhr
im Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012 das Objekt Stadt- bzw. Einfamilienhaus; unbebautes Grundstück: u. a. Untere Bergstraße 8, 95100 Selb eingetragen im Grundbuch von Amtsgericht Wunsiedel von Selb, Blatt 10272.
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Selblfd.Nr.
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Blatt
1
Selb
2143 / 10
Gebäude- und Freifläche
Untere Bergstraße 8
0,0240
10272
2
Selb
2143 / 35
Gebäude- und Freifläche
Nähe untere Bergstraße
0,0056
10272
Lfd. Nr. 1Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Stadt- bzw. Einfamilienhaus; Lfd. Nr. 2Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): unbebautes Grundstück; Der Versteigerungsvermerk ist am 11.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
ermittelter Verkehrswert in EURO:
Lfd. Nr. 1: 95.000,00 €Lfd. Nr. 2: 5.900,00 €
Externe Links:
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=by&file_id=116222&zvg_id=46293
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