Landwirtschaftsfläche: An der Wunsiedler Straße, 95100 Selb
Versteigert wird (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) am
Montag, 26. Mai 2025, 10:00 Uhr
im Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012 das Objekt Landwirtschaftsfläche: An der Wunsiedler Straße, 95100 Selb eingetragen im Grundbuch von Amtsgericht Wunsiedel von Selb, Blatt 6210.
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von SelbGemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Blatt
Selb
1096
Grünland
An der Wunsiedler Straße
0,4570
6210
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Landwirtschaftsfläche; Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Der Versteigerungsvermerk ist am 10.01.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Hinsichtlich der Verkehrswertfestsetzung:Grundlage der Verkehrswertfestsetzung bilden die Quadratmeterpreismitteilung aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses des Landkreises Wunsiedel vom 01.02.2024 und die Bestätigung dieser Werte durch die Stadt Selb mit Schreiben vom 13.02.2024. Das Gericht ist hierbei von einem Mittelwert von 1,60 Euro pro qm ausgegangen.
ermittelter Verkehrswert in EURO:
7.300,00 €
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