Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer): Karlstraße 42, 78532 Tuttlingen
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Donnerstag, 21. November 2024, 10:00 Uhr
im Amtsgericht Tuttlingen, Werderstr. 8, Sitzungssaal 4 im Anbau des Amtsgerichts 78532 Tuttlingen das Objekt Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer): Karlstraße 42, 78532 Tuttlingen eingetragen im Grundbuch von Tuttlingen Blatt 11845 BV-Nr. 1 und Blatt 11846 BV-Nr. 1.
Je 1/2 Miteigentumsanteil am Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd.Nr.
ME-Anteil
Sondereigentums-Art
Blatt
1
26,24/100
verbunden mit dem Sondereigentum an der Erdgeschosswohnung nebst Abstellraum, Aufteilungsplan Nr. 1
11845 BV-Nr. 1
2
73,76/100
verbunden mit dem Sondereigentum an der Ober- und Ergeschosswohnung, Keller, Aufteilungsplan Nr. 2
11846 BV-Nr. 1
3
26,24/100
verbunden mit dem Sondereigentum an der Erdgeschosswohnung nebst Abstellraum, Aufteilungsplan Nr. 1
11845 BV-Nr. 1
4
73,76/100
verbunden mit dem Sondereigentum an der Ober- und Ergeschosswohnung, Keller, Aufteilungsplan Nr. 2
11846 BV-Nr. 1
an Grundstück Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
m²
Tuttlingen
5749/15
Gebäude- und Freifläche
Karlstraße 42
156
zu lfd. Nr. 1 und 3:je hälftiger Miteigentumsanteil an 3-Zimmer-Eigentumswohnung Nr. 1 im EG (ca. 46 qm) nebst Abstellraum im UG, Gebäude: Massives Zweifamilienhaus, Baujahr: 1877, Nutzfläche: 7qm, Vermietung unbekannt. Im Termin erfolgt Ausbietung beider Miteigentumsteile, sodass die ganze Wohnung erworben werden kann. Sicherheitsleistung muss für beide Miteigentumshälften erbracht werden.; zu lfd. Nr. 2 und 4: je hälftiger Miteigentumsanteil an 5-Zimmer-Eigentums-Maisonettewohnung Nr. 2 im 1. und 2. OG (ca 130 qm) sowie im EG nebst Abstellraum und Gewölbekeller im UG und Bühne im DG, Gebäude: Massives Zweifamilienhaus, Baujahr: 1877, Nutzfläche: 64qm, bisher Eigennutzung. Im Termin erfolgt Ausbietung beider Miteigentumsteile, sodass die ganze Wohnung erworben werden kann. Sicherheitsleistung muss für beide Miteigentumshälften erbracht werden.;
ermittelter Verkehrswert in EURO:
zu lfd.Nr. 1+3: je 41.500 € zu lfd.Nr. 2+4: je 115.500 €
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